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Wann:
18. März 2020 um 8:32 – 19. April 2020 um 9:32
2020-03-18T08:32:00+01:00
2020-04-19T09:32:00+02:00
lt.„Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt“ (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) und 2 Auskünften auf Nachfrage von Gewerbeamt Stadt Naumburg und Gesundheitsamt BLK
muss die Schankwirtschaft „11. Gebot“ schließen („Wegen der hohen Eilbedürftigkeit tritt die Verordnung am 18. März 2020 in Kraft. Wegen der bestehenden Unklarheiten in Bezug auf die weitere Entwicklung der epidemischen Lage sind die Anordnungen zunächst bis 19. April 2020 befristet. Bei einer entsprechenden zukünftigen Risikoeinschätzung werden die Anordnungen verlängert oder verkürzt.)
Somit Ausfall aller Veranstaltungen > 19.4. – Änderungen möglich